Die Zeit nach der ADS – weiterführende Schulformen & Schulen, Ausbildung

Quelle: https://www.bo-suedhessen.de


bildungswege



Nach der Hauptschule:

Schulrechtliches

Auszug aus der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM)

Vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438; ber. S. 579), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. August 2011 (ABl. S. 582)

§ 54 Erwerb des Hauptschulabschlusses

(1) Der Bildungsgang der Hauptschule endet mit dem Hauptschulabschluss in Form des einfachen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses.

(2) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Vergabe des Abschlusses und die Feststellung der Gesamtleistung nach § 56.

(3) Der Hauptschulabschluss wird zuerk

annt, wenn

  1. die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 nach Maßgabe des § 55 erfüllt wurden und
  2. die Abschlussprüfung einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik mit einer nach Maßgabe des § 56 ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde.

Der Hauptschulabschluss in Form des qualifizierenden Hauptschulabschlusses wird zuerkannt, wenn

  1. die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 nach Maßgabe des § 55 erfüllt wurden und
  2. die Abschlussprüfung einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit einer nach Maßgabe des § 56 ermittelten Gesamtleistung von 3,0 oder besser abgelegt wurde.

Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Gesamtleistung für einen Hauptschulabschluss in Form des qualifizierenden Hauptschulabschlusses nach Satz 2 nicht ausreicht, wird im Fach Englisch die Endnote nach § 56 Abs. 2 Satz 1 gebildet. Nach Maßgabe des Satz 1 kann ein Hauptschulabschluss vergeben werden. Auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers kann in diesem Fall das Ergebnis der Prüfungsarbeit im Fach Englisch unter Bemerkungen in das Abschlusszeugnis aufgenommen werden.

Anmerkung: es gelten hier die gleichen Regeln wie bei den bisherigen Versetzungen in die nächste Jahrgangsstufe.

Die vollständige Fassung finden Sie bei Bedarf unter:

www.hauptschule.bildung.hessen.de/VOBGM_19.08.2011.pdf

 

wichtige Termine

Verfahren zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. des qualifizierenden Hauptschulabschlusses:

  1. Projektprüfung (Gruppenprüfung)
  2. Zentrale Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik
    und Englisch

(siehe VOBGM § 51 und § 53)

Zu I.

Abgabe der Meldungen/Unterlagen spätestens am (siehe Terminkalender),

Vorbereitungsphase (siehe Terminkalender),

Durchführungsphase (siehe Terminkalender),

Präsentationstag(e) (siehe Terminkalender),

Zu II.

Montag (siehe Terminkalender),

  • Mathematik

Mittwoch (siehe Terminkalender),

  • Deutsch

Freitag (siehe Terminkalender),

  • Englisch

Übergänge HS

Schulformen


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