In unserer Mensa kann von Montag bis Donnerstag gegessen werden. Die Öffnungszeiten sind von 12:15 Uhr bis 13:45 Uhr. Das Essen muss im Voraus im Internet ausgewählt werden. Eine vorige Registrierung ist erforderlich.
Unsere Mensa wird von einem Caterer versorgt.
Informationen zu Anmeldung zum Bestellsystem
Essensbestellung und Abbestellung
Um Essen zu bestellen, gehen Sie mit den per E-Mail zugesandten Login-Daten in die App MensaMax. Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Tagesessen (eines davon ist vegetarisch) und ein Salatteller zu je 4,40 Euro für Schüler und 5,20 Euro für Erwachsene angeboten.
Bevor Sie aber das Essen bestellen können, müssen Sie zunächst per Überweisung Ihren Chip aufladen. Wie dies funktioniert wird unter der Rubrik „Wie zahle ich das Essen?“ genauer beschrieben.
Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung 2 Tage im Voraus bis um 18:00 Uhr vorgenommen haben. Abbestellungen können noch am Essenstag bis 09:00 Uhr erfolgen. Später eingehende An- und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Will man für einen längeren Zeitraum Essen bestellen oder abbestellen, kann man dies in MensaMax über den Menüpunkt DAUERBESTELLUNG erledigen.
Für die Bestellung und zur besseren Übersicht kann die App MensaMax auf dem Smartphone genutzt werden.
Essensausgabe
Zur Legitimation an der Essensausgabe werden RFID-Chips genutzt. Über den Chip wird ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabeihaben. Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb niemand hungern. An der Essensausgabe kann auch manuell recherchiert werden, welches Essen bestellt wurde. In diesem Fall werden jedoch bei der Ausgabe des Essens automatisch 30 Cent Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum Essenspreis berechnet. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen.
Der Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand von 6,50 Euro in der Mensa ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt werden.
Wie zahle ich das Essen?
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Ohne Guthaben ist eine Essensausgabe leider nicht möglich. Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwecke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung:
Empfänger: MiRoGH GmbH & Co. KG
IBAN: DE32 5085 2553 0016 1042 00
Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck Ihren Login-Namen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Es kann bis zu 3 Werktage dauern, bis das Geld auf Ihrem Chip gutgeschrieben wird.
Gerne können Sie die Überweisung auch als Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellenwert von 15 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können. Diesen Wert können Sie in der Höhe auch verändern. Natürlich informiert Sie MensaMax über einen niedrigen Kontostand auch per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Kind eine Überweisung mit dem eigenen Verwendungszweck tätigen.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. beim Landratsamt oder hier zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen und Ihr MensaMax-Konto mit Geld befüllen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid in der Mensa vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.